6.3.20 Eckpunkte der Bundesregierung
Info: Beweislast Berlin - Polizei
„In Berlin wird die Beweislastumkehr bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes künftig umgedreht. Werden diese im Dienst angezeigt, dann müssen sie ihre Unschuld beweisen. Das neue Gesetz, dass das Abgeordnetenhaus im Zuge der Corona-Krise beschlossen hat, dreht die Beweislast um. Jeder Bürger kann einen öffentlich Bediensteten wegen Diskriminierung anzeigen – dieser muss dann nachweisen, dass er unschuldig ist.“
Im Fall der Fälle: Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen
Auch ein Brief an den Polizeipräsidenten muß beantwortet werden.