Historischer Freispruch in Corona-Prozess mit bundesweiter Signalwirkung
Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020, Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20
„Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen
gestanden zu haben - ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!
Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde - vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei
aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als "Lehre aus 1933" vorgesehen worden.
Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber:
Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.“
Anmerkung Rechtsanwalt Haintz:
Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, dennoch hat es eine große Signalwirkung, da erstmalig ein deutsches Gericht geurteilt hat, dass bei
„Corona-Grundrechtseingriffen“ das Parlament zu entscheiden hat, nicht der Verordnungsgeber.
Ich habe mir eben das Urteil aus unmittelbarer Quelle bestätigen lassen, es wurde so verkündet und auch so begründet wie oben (Vom Betroffenen) ausgeführt.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm
Folgende Rechtsanwälte engagieren sich im Corona-Ausschuß
zur Klärung der momentanen Rechtslage :
Rechtsanwältin Antonia Fischer
Rechtsanwältin und Volkswirtin Viviane Fischer
Rechtsanwalt
Dr. Reiner Füllmich
Rechtsanwalt Dr. Justus P. Hoffmann
11.9.20 Rainer Füllmich Rechtsanwalt
https://www.youtube.com/watch?v=u-1BuZBJgIE&feature=youtu.be
Mikroben/Schadenersatzklage Sammelklage